Wenn ein Autofahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, wird er nicht nur mit einem Bußgeld belegt, sondern erhält auch Punkte. Das Punktesystem ist in der Tschechischen Republik seit 2006, also seit dem 1. Juli, in Kraft. Allein in den ersten zehn Jahren haben etwa 70 000 Fahrer insgesamt 12 Punkte gesammelt. Dies ist keine geringe Zahl. Das Ministerium plant, das Bußgeld für das Befahren von Bahnübergängen auf 25.000 SEK und das Bußgeld für den Besitz eines Mobiltelefons von derzeit 2.500 SEK auf 10.000 SEK zu erhöhen. Ist der Fahrer des Fahrzeugs jedoch nicht im Besitz eines Führerscheins, könnte das Bußgeld auf 75.000 CZK steigen. Dies ist ein hoher Betrag. Wie lauten die Statistiken über Strafpunkte?
Im vergangenen Jahr war das häufigste Verkehrsdelikt die Geschwindigkeitsüberschreitung. Genauer gesagt, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um weniger als 20 km/h. 500 000 Autofahrer sammelten Punkte, die das Verkehrsministerium in Null Punkte umwandeln will. Dies ist darauf zurückzuführen, dass etwa 8 % der Fahrer 12 Punkte angesammelt haben und ihren Führerschein für ein Jahr verloren haben. Eine Analyse des Stands des Punktesystems ergab, dass mehr als 7 % der registrierten Fahrer Punkte für Verstöße erworben hatten. Von der Gesamtzahl der Fahrer, die Punkte erhielten, waren 80 Prozent männlich und ihr Durchschnittsalter lag bei etwa 44 Jahren
.
Das zweithäufigste Vergehen im Straßenverkehr war das Fahren ohne Sicherheitsgurt. Der Besitz eines Mobiltelefons während der Fahrt wurde von den Polizeibeamten ebenfalls häufig mit einem Bußgeld oder einem Punkteabzug geahndet, während die dritthäufigsten Verstöße neben der Missachtung der Vorfahrt das Nichtanhalten an einer roten Ampel, die Gefährdung unter dem Einfluss berauschender Mittel und das Fahren ohne den entsprechenden Führerschein waren. Das neue Punktesystem bezieht sich auf vier und sechs Punkte, was eine Vereinfachung des Satzes bedeutet. Derzeit liegt die Höchststrafe bei sieben Punkten. Wenn ein Fahrer alle 12 Punkte “angesammelt” hat, muss er sich erneut bei einer Fahrschule anmelden und die Prüfung ablegen, nachdem ihm der Führerschein für ein Jahr entzogen worden ist.
Das Punktesystem ist gesetzlich verankert, wird vom Verkehrsministerium erlassen und gilt für alle Autofahrer. Es handelt sich also um eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz. Strafpunkte sind kumulativ.