Achten Sie auf Verkehrsverstöße


Mehr Autos führen zu mehr Unfällen und Verkehrsverstößen. Alle Verkehrsteilnehmer sollten handeln, um diese Situationen zu vermeiden. Früher war ein gängiger Modus Operandi, um mit Verkehrsverstößen straffrei davonzukommen, der Einsatz von Umstehenden. Diese Methode wurde häufig missbraucht, und die Verantwortung wurde auf den Fahrer des Fahrzeugs abgewälzt, da die Person, die den Unfall oder die Zuwiderhandlung verschuldet hatte, auf diese Weise der Situation entkommen konnte.
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Daraus ergab sich eine neue Verpflichtung: Wenn der Betreiber das Fahrzeug einer anderen Person zur Nutzung überließ und diese Person ein Verkehrsdelikt beging, machte sich der Betreiber selbst dieses Delikts schuldig. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Fahrer, die ein Fahrzeug zur Nutzung anmieten, die Verkehrsregeln einhalten. Die Strafe bezieht sich also nicht auf die begangene Straftat, sondern auf das Versäumnis des Betreibers, dafür zu sorgen, dass der Straßenverkehr nicht behindert wird. In diesem Fall wird dem Fahrer kein Punktabzug gewährt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist in den Anwendungsbereich der Deliktshaftung einbezogen.
Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde und dies auf irgendeine Weise nachgewiesen werden kann. Dasselbe gilt, wenn das Nummernschild gestohlen wurde. Wenn ein Nummernschild während der Fahrt verloren geht, muss das Fahrzeug angehalten und gewartet werden, bis ein Ersatzschild ausgegeben wird.
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Bevor Sie sich entscheiden, Ihr Fahrzeug an eine andere Person zu verleihen, sollten Sie daher sorgfältig prüfen, ob diese Person ausreichend verantwortlich ist. Ist dies nicht der Fall, könnten Sie in unangenehme Probleme verwickelt werden. Und Sie könnten überrascht sein, wenn Sie einen amtlichen Umschlag erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie ohne Ihr Wissen einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug einer anderen Person anvertrauen, vergewissern Sie sich, dass es verkehrstauglich ist.